Einleitungsanruf bei VFR-Flügen
Die Flugleiter in Deutschland sind dazu angehalten Flugbewegungen mit entsprechenden Informationen zu erfassen. Hierzu sind folgende Informationen selbständig gemäß Luftverkehrsordnung zu übermitteln:
Vor dem Start:
- das Luftfahrzeugmuster
- Kennzeichen
- Anzahl Besatzungsmitglieder
- Anzahl Fluggäste
- Art des Fluges
- bei Überlandflug den Zielflugplatz
Nach der Landung:
- Kennzeichen
- bei Überlandflug den Startflugplatz
- Luftfahrzeugmuster
Mitzuführende Dokumente
Bitte achtet auch darauf, dass bei jedem Flug alle Dokumente mitgeführt werden, die mitgeführt werden müssen. Es wird in Zukunft vermehrt von den Flugleitern Stichprobenprüfungen durchgeführt werden müssen. Fehlen die Dokumente, so wird der Flug bzw. Weiterflug untersagt!