Um in Englisch beim Fliegen funken zu dürfen, bedarf es eines BZF I oder AZF Sprechfunkzeugnis. Diese Berechtigungen verfallen nicht, jedoch ist zur Durchführung des Sprechfunks ein „Level Eintrag“ in der Lizenz notwendig.
Ist kein Level-Eintrag vorhanden oder dieser abgelaufen, so darf man die Recht aus dem BZF I oder AZF nicht mehr ausüben (d.h. der Flugzeugführer darf dann nicht mehr in Englisch funken). Bitte achte daher darauf, dass die Verlängerung rechtzeitig durchgeführt ist.
Es handelt sich hierbei um eine selbst erfasste Zusammenstellung. Gültigkeit hat ausschließlich die offizielle Publikation der zuständigen Behörde. Die korrekte Einhaltung ist in Verantwortung des/der Luftfahrzeugführer/in. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte unbedingt bei Fragen oder Unklarheiten daher auf unsere Fluglehrer zugehen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.