Worin bilden wir aus?
- Motorflugausbildung LAPL(A), PPL(A)
- Nachtflug (NVFR)
- Sprechfunkzeugnisse Deutsch und Englisch (BZF II und BZF I)
- Alpeneinweisung
- Sicherheitstraining
- Einweisung in die Vereinsflugzeuge
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PPL (A) und LAPL (A)
Während PPL(A) für Private Pilot Licence Aeroplane steht, steht LAPL(A) für Light Aircraft Pilot Licence Aeroplane.
Beim LAPL(A) handelt es sich um eine Lizenz, die erst 2013 eingeführt wurde. Mit dieser Lizenz dürfen einmotorige Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht (= MTOW = Maximum Take Off Weight) von 2.000 kg sowie maximal 3 Passagieren geflogen werden. Erlaubt sind Flüge innerhalb von Europa, deren Länder die EU-FCL (FCL = Flight Crew Licensing) eingeführt haben.
Mit dem PPL (A) entfällt gegenüber dem LAPL (A) die Gewichtsbeschränkung, so dass auch Flugzeuge über 2.000 kg MTOW geflogen werden dürfen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen und Unterschiede gegenübergestellt:
PPL (A) | LAPL (A) | |
Ausbildungsaufwand | ca. 120 Theoriestunden | ca. 100 Theoriestunden |
45 Flugstunden | 30 Flugstunden | |
Beschränkungen | Weltweite Flüge möglich | Flüge ausschließlich in Europa (mit eingeführter EU-FCL) |
Weiterbildung | Lehr- und Instrumentenflug-berechtigung sind problemlos möglich | Lehr- oder Instrumentenbe-rechtigung nur mit PPL (A) Aufbaukurs |
Umschreibung in US-Lizenz möglich | Keine Umschreibung möglich | |
Alle Vereinsmaschinen fliegbar? | Ja | Ja |
Da beide Lizenzen bei uns zur Ausbildung angeboten werden, ist für jede/n das Richtige dabei. Im „normalen“ Hobbyfliegeralltag gibt es somit keine Einschränkung mit beiden Lizenzen. Gerne können wir dies bei einem Beratungsgespräch genauer erläutern und Dir so bei Deiner Entscheidung für die richtige Lizenz helfen.
NVFR (Night Visual Flight Rules)
Bei völliger Dunkelheit zu starten, die bekannte Umgebung nur noch anhand von Lichtern oder sonstiger markanter Punkte zu erkennen, ist ein unvergesslich tolles Erlebnis. Hierzu bedarf es einer ordentlichen Flugvorbereitung mit Flugplan sowie der kontrollierten Flugführung.
Die Nachtflugberechtigung ist eine zusätzliche Qualifikation, die in die Fluglizenz eingetragen wird. Die kann sowohl mit dem PPL (A) als auch dem LAPL (A) erworben werden. Der Pilot muss im Zuge der Qualifikation 5 Flugstunden in der Nacht absolvieren. Hiervon sind mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer zu fliegen, wobei mindestens 1 Stunde davon wiederum ein Überlandflug sein muss. Des Weiteren sind 5 Starts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand solo zu erfliegen.
Für Piloten mit einer LAPL-Lizenz ist vorab eine ca 7-stündige praktische Ausbildung in Funknavigation zu absolvieren.
Sprechfunkzeugnisse
- BZF II – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II –
für Sichtflüge in deutscher Sprache - BZF I – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I –
für Sichtfluge in deutscher und englischer Sprache