Ab dem 05.12.2014 gilt eine neue Luftraumstruktur in Deutschland. Es werden „Radio Mandatory Zones“ (RMZ) für IFR-Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen eingeführt.
Diese Neuerung führt auf die Einführung der „SERA (Standardised European Rules of the Air)“ Verordnung (EU) 923/2012 zurück. Unkontrollierte Flugplätze mit IFR-Flugverkehr sind aktuell noch Luftraum F, da im Luftraum G kein IFR Flugbetrieb erlaub ist. Luftraum F könnte (wird?) dadurch in naher Zukunft entfallen. Die tatsächliche Umwandlung ist am 11.12.2014 vorgesehen.
Folgende Flugplätze in Deutschland sind betroffen:
Kiel-Holtenau (EDHK) | Barth (EDBH) | Bremerhaven (EDWB) |
Wilhelmshaven „JadeWeserAirport“ (EDWI) | Emden (EDWE) | Magdeburg/City (EDBM) |
Cottbus-Drewitz (EDCD) | Allendorf / Eder (EDFQ) | Siegerland (EDGS) |
Bautzen (EDAB) | Coburg-Brandensteinebene (EDQC) | Haßfurt-Schweinfurt (EDQT) |
Bayreuth (EDQD) | Giebelstadt (EDQG) | Schwäbisch Hall (EDTY) |
Straubing (EDMS) | Donauwörth HEL (EDPR) | Eggenfelden (EDME) |
Oberschleißheim HEL (EDMX) | Mengen-Hohentengen (EDTM) | Donaueschingen-Villingen (EDTD) |
Wie wird dies umgesetzt, so dass weiterhin IFR-Betrieb möglich ist?
In der unmittelbaren Umgebung der betroffenen Flugplätze werden zum einen im Luftraum G die besagten „Radio Mandatory Zones“ (RMZ) eingerichtet und zum anderen (wo noch nicht vorhanden) eine lokale Absenkung des Luftraums der Klasse E auf 1.000ft AGL vorgenommen. RMZ können in den Luftraumklassen E, F und G Anwendung finden.
Worauf ist zu achten?
In der RMZ ist eine funktionsfähige und eingeschaltete Funkkommunikationsausrüstung vorgeschrieben. „Vor“ dem Einflug in eine RMZ ist eine Erstmeldung auf der entsprechenden Frequenz mit folgenden Angaben erforderlich:
- Kennung der gerufenen Station
- Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
- Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat die neue Luftraumstruktur(Erklärung) bereits veröffentlicht:
Hier ist der Link zum offiziellen AIC VFR 01, veröffentlicht am 17.04.2014
Es handelt sich hierbei um eine selbst erfasste Zusammenstellung. Gültigkeit hat ausschließlich die offizielle Publikation der zuständigen Behörde. Die korrekte Einhaltung ist in Verantwortung des/der Luftfahrzeugführer/in. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte unbedingt bei Fragen oder Unklarheiten daher auf unsere Fluglehrer zugehen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.