Um Passagiere (auch Co-Piloten) befördern zu dürfen, bedarf es nach §122 LuftPersV und JAR-FCL 1.026 am Tag des Fluges, nach dem Stichtagsprinzip 90 Tage zurück gerechnet, 3 Starts und Landungen auf diesem oder einem anderen ähnlichen Flugzeugmuster.
Ist dies nicht erfüllt, so müssen diese zuerst erflogen werden bzw. es dürfen auf diesen Flug keine Passagiere mitgenommen werden.
Für Personenbeförderung in der Nacht (NVFR) ist vorgeschrieben, dass in den vergangenen 90 Tagen (ebenfalls Stichtagsprinzip) 1 Start und eine Landung bei Nacht erfolgt ist.
Es handelt sich hierbei um eine selbst erfasste Zusammenstellung. Gültigkeit hat ausschließlich die offizielle Publikation der zuständigen Behörde. Die korrekte Einhaltung ist in Verantwortung des/der Luftfahrzeugführer/in. Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte unbedingt bei Fragen oder Unklarheiten daher auf unsere Fluglehrer zugehen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.